Historische SGV. NRW.
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§ 31
Sonstige Bekanntmachungen
Soweit nach den gesetzlichen Vorschriften, den Bestimmungen dieser Satzung oder der Anordnung der Gewährträgerversammlung öffentliche Bekanntmachungen zu erfolgen haben, genügt die Bekanntmachung im Bundesanzeiger.
GV. NRW. S. 146, in Kraft getreten mit Wirkung vom 17.
März 2012. |