Historische SGV. NRW.
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§ 6
Aufteilung der Schlüsselmasse
Für Schlüsselzuweisungen wird insgesamt ein Betrag von 7 145 770 000 EUR zur Verfügung gestellt. Dieser Betrag wird aufgeteilt auf
1. die Schlüsselmasse für Gemeinden mit 5 608 119 000 EUR,
2. die Schlüsselmasse für Kreise mit 836 461 000 EUR,
3. die Schlüsselmasse für Landschaftsverbände mit 701 190 000 EUR.
GV. NRW. S. 568, in Kraft getreten mit Wirkung vom 1. Januar
2012. |
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