Historische SGV. NRW.
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§ 11
Außerkrafttreten
Dieses Gesetz tritt mit Ablauf des 31. Dezembers 2022 außer Kraft.
Die Landesregierung
Nordrhein-Westfalen
Die Ministerpräsidentin
Die Ministerin
für Schule und Weiterbildung
Für den Finanzminister
Der Minister
für Arbeit, Integration und Soziales
Der Minister
für Wirtschaft, Energie, Industrie,
Mittelstand und Handwerk
Der Minister
für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr
Die Ministerin
für Innovation, Wissenschaft und Forschung
zugleich für den
Minister für Inneres und Kommunales
und die Ministerin
für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport
In Kraft getreten am 7. Februar 2013 (GV. NRW. S. 31). |