Historische SGV. NRW.
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§ 8
Prüfung einer nachhaltigen Systemlösung im Rahmen der Bedarfsanalyse
Die Prüfung einer umweltfreundlichen und energieeffizienten Systemlösung gemäß § 17 Absatz 3 Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen umfasst im Rahmen der dem Vergabeverfahren vorgelagerten Bedarfsanalyse die Prüfung von verschiedenen Beschaffungsalternativen zur Erreichung der Bedarfsdeckung beim öffentlichen Auftraggeber.
In Kraft getreten am 1. Juni 2013 (GV. NRW. S. 254). Außer Kraft getreten durch Gesetz vom 31. Januar 2017 (GV. NRW. S. 273), in Kraft getreten am 1. April 2017. |