Historische SGV. NRW.
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§ 6
Aufteilung der Schlüsselmasse
Für Schlüsselzuweisungen wird insgesamt ein Betrag von 8 030 755 200 Euro zur Verfügung gestellt. Dieser Betrag wird aufgeteilt auf die Schlüsselmasse für
1. Gemeinden mit
6 302 670 300 Euro,
2. Kreise mit
940 055 000 Euro,
3. Landschaftsverbände mit
788 029 900 Euro.
In Kraft getreten am 1. Januar 2014 (GV. NRW. S. 860). |