Historische SGV. NRW.
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§ 34
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2014 in Kraft und mit dem Inkrafttreten eines neuen Gemeindefinanzierungsgesetzes außer Kraft.
Die Landesregierung
Nordrhein-Westfalen
Die Ministerpräsidentin
Der Finanzminister
Der Minister
für Wirtschaft, Energie, Industrie,
Mittelstand und Handwerk
Der Minister
für Inneres und Kommunales
zugleich auch
für die Ministerin für Schule und Weiterbildung
Der Minister
für Arbeit, Integration und Soziales
zugleich auch
für die Ministerin für Bundesangelegenheiten, Europa und Medien
Der Justizminister
Der Minister
für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft,
Natur- und Verbraucherschutz
Der Minister
für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr
Die Ministerin
für Innovation, Wissenschaft und Forschung
Die Ministerin
für Familie, Kinder, Jugend,
Kultur und Sport
zugleich auch
für die Ministerin für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter
In Kraft getreten am 1. Januar 2014 (GV. NRW. S. 860). |