Historische SGV. NRW.
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§ 2
Aufkommen an
Ausgleichsabgabe im Sinne dieser Satzung ist der von dem LVR-Integrationsamt im
Jahr 2012 vereinnahmte Gesamtbetrag der Ausgleichsabgabe unter Berücksichtigung
des für 2012 durchgeführten Finanzausgleichs zwischen den Integrationsämtern
und der Abführung des dem Ausgleichsfonds beim Bundesminister für Arbeit und
Soziales zustehenden Anteils.
Obsolet durch Zeitablauf. |
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