Historische SGV. NRW.
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§ 4
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
(1) Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung zur Zulassung privater Kontrollstellen zum Schutz von geografischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel im Land Nordrhein-Westfalen vom 2. Dezember 2009 (GV. NRW. S. 826) außer Kraft.
(2) Bezugnahmen auf die aufgehobene Verordnung gelten als Bezugnahmen auf diese Verordnung.
(3) Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 30. April 2024 außer Kraft.
Der Präsident
des Landesamtes für Natur,
Umwelt und Verbraucherschutz
Nordrhein-Westfalen
In Kraft getreten am 14. Juni 2014 (GV. NRW. S. 320). |