Historische SGV. NRW.
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§ 1
Verteilung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer
Der auf die Gemeinden in Nordrhein-Westfalen entfallende Gemeindeanteil an der Einkommensteuer wird für die Haushaltsjahre 2015, 2016 und 2017 nach dem in der Anlage 1 festgesetzten Schlüssel aufgeteilt.
In Kraft getreten am 1. Januar 2015 (GV. NRW. 2014 S. 897). Obsolet durch Fristablauf. |