Historische SGV. NRW.
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§ 7
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
(1) Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2015 in Kraft. Sie tritt mit Ablauf des 31. Januar 2018 außer Kraft.
(2) Für den Fall, dass die Verordnung über die Aufteilung und Auszahlung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer und die Abführung der Gewerbesteuerumlage für die Haushaltsjahre 2018, 2019 und 2020 nicht bis zum 31. Januar 2018 in Kraft getreten ist, gilt diese Verordnung über den in Absatz 1 genannten Zeitpunkt hinaus solange fort, längstens jedoch bis zum 31. Januar 2019. Die Abschlagszahlungen, die zu den in § 3 Absatz 1 Satz 2 festgesetzten Terminen fällig werden, sind mit der ersten ordentlichen Zahlung zu verrechnen.
Die Landesregierung
Nordrhein-Westfalen
Für die Ministerpräsidentin
Die Ministerin
für Schule und Weiterbildung
Der Finanzminister
Der Minister
für Inneres und Kommunales
In Kraft getreten am 1. Januar 2015 (GV. NRW. 2014 S. 897). Obsolet durch Fristablauf. |