Historische SGV. NRW.
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§ 6
Inkrafttreten, Übergangsregelung, Außerkrafttreten
(1) Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2015 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Aufteilung und Auszahlung des Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer vom 13. Dezember 2011 (GV. NRW. S. 688) außer Kraft.
(2) Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 31. Januar 2018 außer Kraft.
(3) Für den Fall, dass die Rechtsverordnung des Bundes über die Festsetzung der Länderschlüsselzahlen und die Ermittlung der Schlüsselzahlen für die Aufteilung des Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer nach § 5c des Gemeindefinanzreformgesetzes für die Jahre 2018, 2019 und 2020 bis zum 1. Januar 2018 noch nicht in Kraft getreten ist, erfolgt die Aufteilung der Zahlungen gemäß § 2 weiterhin nach den in Anlage 1 dieser Verordnung festgesetzten Schlüsselzahlen. Die Zahlungen sind mit der nächst möglichen ordentlichen Zahlung zu verrechnen.
Die Landesregierung
Nordrhein-Westfalen
Für die Ministerpräsidentin
Die Ministerin
für Schule und Weiterbildung
Der Finanzminister
Der Minister
für Inneres und Kommunales
In Kraft getreten am 1. Januar 2015 (GV. NRW. 2014 S. 912). Obsolet durch Fristablauf. |