Historische SGV. NRW.
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§ 4
Das LVR-Integrationsamt kann einzelnen örtlichen Fürsorgestellen zur Durchführung ihrer Aufgaben über die ihnen gemäß §§ 1 und 3 zugewiesenen Beträge hinaus weitere Mittel an Ausgleichsabgabe zur Verfügung stellen.
In Kraft getreten am 10. Januar 2015 (GV. NRW. 2015 S. 37). Obsolet durch Zeitablauf. |