Historische SGV. NRW.
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§ 2
Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Es tritt am 1. November 2017 außer Kraft.
Die Landesregierung
Nordrhein-Westfalen
Die Ministerpräsidentin
Die Ministerin
für Schule und Weiterbildung
zugleich für die Ministerin
für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter
Der Minister
für Arbeit, Integration und Soziales
zugleich für die Ministerin
für Bundesangelegenheiten, Europa und Medien
Der Justizminister
zugleich für den Minister
für Wirtschaft, Energie, Industrie,
Mittelstand und Handwerk
und für den Minister
für Inneres und Kommunales
Der Minister
für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft,
Natur- und Verbraucherschutz
Der Minister
für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr
zugleich für den Finanzminister
Die Ministerin
für Innovation, Wissenschaft und Forschung
Die Minister
für Familie, Kinder, Jugend,
Kultur und Sport
In Kraft getreten am 4. Juli 2015 (GV. NRW. S. 496). |