Historische SGV. NRW.
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Obsolet.
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§ 2
Kreditermächtigungen für Investitionen
Der Gesamtbetrag der Kredite,
deren Aufnahme
für Investitionen erforderlich ist, wird auf folgende
Summen festgesetzt:
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Haushaltsjahr 2015
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Haushaltsjahr 2016
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54.000.000 EUR
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85.000.000 EUR.
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