Historische SGV. NRW.
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§ 3
Genehmigungsbehörde
Die zur Entstehung einer selbständigen Stiftung auf Grund des § 80 Satz 1 BGB erforderliche Genehmigung erteilt der Innenminister; er kann diese Befugnis allgemein oder im Einzelfall auf den Regierungspräsidenten übertragen.
GV. NW. 1977 S. 274. |
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§ 34 Satz 2 gegenstandslos; Aufhebungsvorschriften. |