Historische SGV. NRW.
16 / 37 |
§ 16
Übertragung von Befugnissen
Der Innenminister kann seine ihm nach diesem Titel zustehenden Befugnisse allgemein oder im Einzelfall auf den Regierungspräsidenten übertragen.
4. Titel
Stiftungsaufsicht
GV. NW. 1977 S. 274. |
|
§ 34 Satz 2 gegenstandslos; Aufhebungsvorschriften. |