Historische SGV. NRW.
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§ 45
Begriffsbestimmungen
Bei der Anwendung dieser Verordnung sind die nachfolgenden Begriffe zugrunde zu legen:
1. Anlagekapital
das für das Anlagevermögen von kostenrechnenden Einrichtungen gebundene Kapital (die sich unter Berücksichtigung der Abschreibungen ergebenden Wertansätze)
2. Anlagevermögen
die Teile des Vermögens, die dauernd der Aufgabenerfüllung dienen,
im einzelnen:
2.1 Grundstücke,
2.2 bewegliche Sachen mit Ausnahme der geringwertigen Wirtschaftsgüter im Sinne des Einkommensteuergesetzes,
2.3 dingliche und sonstige vermögenswerte Rechte,
2.4 Beteiligungen sowie Wertpapiere, die die Gemeinde zum Zweck der Beteiligung erworben hat,
2.5 Forderungen aus Darlehen, die die Gemeinde aus Mitteln des Haushalts in Erfüllung einer Aufgabe gewährt hat, mit Ausnahme rückzahlbarer Hilfen im sozialen Bereich,
2.6 Kapitaleinlagen der Gemeinde in Zweckverbänden oder anderen kommunalen Zusammenschlüssen,
2.7 das von der Gemeinde in ihre Sondervermögen mit Sonderrechnung eingebrachte Eigenkapital
3. Außerplanmäßige Ausgaben
Ausgaben, für deren Zweck im Haushaltsplan keine Haushaltsansätze ausgewiesen und keine Haushaltsausgabereste verfügbar sind
4. Baumaßahmen
die Ausführung von Bauten (Neu-, Erweiterungs- und Umbauten), soweit sie nicht der Unterhaltung baulicher Anlagen dient
5. Durchlaufende Gelder
Beträge, die für einen Dritten lediglich vereinnahmt und verausgabt werden
6. Erlaß
Verzicht auf einen Anspruch
7. Fehlbetrag
der Betrag, um den unter Berücksichtigung der Haushaltsreste die Soll-Ausgaben in der Haushaltsrechnung höher sind als die Soll-Einnahmen
8. Fremde Mittel
die in § 13 Nr. 2 und 3 genannten Beträge
9. Geldanlage
der Erwerb von Wertpapieren und Forderungen aus Mitteln des Kassenbestandes oder aus den den Rücklagen zugewiesenen Mitteln
10. Haushaltsreste
Einnahme- und Ausgabemittel, die in das folgende Jahr übertragen werden
11. Haushaltsvermerke
einschränkende oder erweiternde Bestimmungen zu Ansätzen des Haushaltsplans (z.B. Vermerke über Deckungsfähigkeit, Übertragbarkeit, Zweckbindung, Sperrvermerke)
12. Innere Darlehen
die vorübergehende Inanspruchnahme von Mitteln
1. der Sonderrücklagen
2. der Sondervermögen ohne Sonderrechnung als Deckungsmittel im Vermögenshaushalt
13. Investitionen
Ausgaben für die Veränderung des Anlagevermögens
14. Investitionsförderungsmaßnahmen
Zuweisungen, Zuschüsse und Darlehen für Investitionen Dritter und für Investitionen der Sondervermögen mit Sonderrechnung
15. Ist-Ausgaben
die tatsächlichen Ausgaben der Kasse
16. Ist-Einnahmen
die tatsächlichen Einnahmen der Kasse
17. Kassenreste
die Beträge, um die die Soll-Einnahmen höher sind als die Ist-Einnahmen (Kasseneinnahmereste) bzw. die Soll-Ausgaben höher sind als die Ist-Ausgaben (Kassenausgabereste) und die in einem späteren Haushaltsjahr zu zahlen sind
18. Kredite
das unter der Verpflichtung zur Rückzahlung von Dritten oder von Sondervermögen mit Sonderrechnung aufgenommene Kapital mit Ausnahme der Kassenkredite
19. Niederschlagung
die befristete oder unbefristete Zurückstellung der Weiterverfolgung eines fälligen Anspruchs der Gemeinde ohne Verzicht auf den Anspruch selbst
20. Schulden
Rückzahlungsverpflichtungen aus Kreditaufnahmen und ihnen wirtschaftlich gleichkommenden Vorgängen sowie aus der Aufnahme von Kassenkrediten
21. Soll-Ausgaben
die bis zum Abschlußtag zu leistenden und auf Grund von Zahlungsanordnungen zum Soll des Haushaltsjahres gestellten Ausgaben
22. Soll-Einnahmen
die bis zum Ende des Haushaltsjahres fälligen oder darüber hinaus gestundeten, auf Grund von Zahlungsanordnungen zum Soll des Haushaltsjahres gestellten Einnahmen, ohne die erlassenen und niedergeschlagenen Beträge
23. Tilgung von Krediten
1. Ordentliche Tilgung
die Leistung des im Haushaltsjahr zurückzuzahlenden Betrages bis zu der in den Rückzahlungsbedingungen festgelegten Mindesthöhe
2. Außerordentliche Tilgung
die über die ordentliche Tilgung hinausgehende Rückzahlung einschließlich Umschuldung
24. Überplanmäßige Ausgaben
Ausgaben, die die im Haushaltsplan veranschlagten Haushaltsansätze und die Haushaltsausgabereste übersteigen
25. Überschuß
der Betrag, um den unter Berücksichtigung der Haushaltsreste die Soll-Einnahmen des Vermögenshaushalts in der Haushaltsrechnung die Soll-Ausgaben für die in § 22 Abs. 2 genannten Zwecke, für Zuführungen zum Verwaltungshaushalt und für die veranschlagte Zuführung zur allgemeinen Rücklage übersteigen
26. Umschuldung
die Ablösung von Krediten durch andere Kredite
27. Verfügungsmittel
Beträge, die dem Bürgermeister für dienstliche Zwecke, für die keine Ausgaben veranschlagt sind, zur Verfügung stehen
28. Vorjahr
das dem Haushaltsjahr vorangehende Jahr
29. Vorschüsse und Verwahrgelder
die in § 30 genannten Beträge und die durchlaufenden Gelder
GV. NW. 1995 S. 516, geändert durch Artikel 3 d. 1. ModernG NRW v. 15.6.1999 (GV. NRW. S. 386), Artikel 76 d. EuroAnpG NRW v. 25.9.2001 (GV. NRW. S. 708). Aufgehoben durch Art. 23 des Gesetzes v. 16.11.2004 (GV. NRW. S. 644), in Kraft getreten am 1. Januar 2005. |
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SGV. NW. 2023. |
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§ 47 Abs. 2 gegenstandslos; Aufhebungsvorschriften. |
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GV. NW. ausgegeben am 22. Juni 1995. |
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§ 2 Abs. 2, § 7 Abs. 3, § 11, § 16, § 17, § 18, § 19, § 26 Abs. 2 und § 36 Abs. 2 geändert durch Art. 3 d. Gesetzes (GV. NRW. S. 386); in Kraft getreten am 14. Juli 1999. |
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§ 33 und § 37 Abs. 2 geändert durch Artikel 76 d. EuroAnpG NRW v. 25.9.2001 (GV. NRW. S. 708); in Kraft getreten am 1. Januar 2002. |