Historische SGV. NRW.
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§ 3
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 2023 außer Kraft.
Die Landesregierung
Nordrhein-Westfalen
Die Ministerpräsidentin
Die Ministerin
für Schule und Weiterbildung
Der Minister
für Inneres und Kommunales
Für den Finanzminister
der Minister
für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr
In Kraft getreten am 28. Dezember 2016 (GV. NRW. S. 1154). |