Historische SGV. NRW.
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§ 17
Servicestelle zum Tariftreue- und Vergabegesetz
Das für Wirtschaft zuständige Ministerium nimmt die Funktion einer Servicestelle für dieses Gesetz wahr. Die Servicestelle steht Jedermann zur Verfügung und informiert unentgeltlich über die praktische Anwendung dieses Gesetzes.
In Kraft getreten am 18. Februar 2017 und 1. April 2017 (GV. NRW. S. 273). |