Historische SGV. NRW.
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§ 13
Allgemeines
Die Abschlussprüfung findet in den letzten vier Wochen des Lehrgangs statt und soll mit dem Ende des Lehrgangs abgeschlossen sein.
In Kraft getreten am 14. April 2017 (GV. NRW. S. 395). |
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§ 13
Allgemeines
Die Abschlussprüfung findet in den letzten vier Wochen des Lehrgangs statt und soll mit dem Ende des Lehrgangs abgeschlossen sein.
In Kraft getreten am 14. April 2017 (GV. NRW. S. 395). |