Historische SGV. NRW.
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§ 22
Änderungen der Geschäftsordnung
Über Änderungen dieser Geschäftsordnung beschließen die Mitglieder des Verfassungsgerichtshofs. Der Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung kann von jedem Mitglied gestellt werden.
In Kraft getreten am 1. Juli 2017 (GV. NRW. S. 596). Aufgehoben durch Geschäftsordnung vom 23. Oktober 2018 (GV. NRW. S. 584), in Kraft getreten am 1. Januar 2019. |