Historische SGV. NRW.
2 / 3 |
§ 2
(1) Abweichend von § 34 Abs. 8 Satz 1 der Getreide-Mitverantwortungsabgabenverordnung ist die Kleinerzeugerbescheinigung für das Wirtschaftsjahr 1989/90 nach den in § 18 Abs. 3 Satz 1 oder § 18 Abs. 4 der Getreide-Mitverantwortungsabgabenverordnung vorgesehenen Verfahren auszustellen.
(2) Die Kleinerzeugerbescheinigung nach Absatz 1 muß zusätzlich die Versicherung des Kleinerzeugers enthalten, daß er Getreideerzeuger ist.
GV. NW. 1990 S. 279. Aufgehoben durch Artikel 1 der VO zur Aufhebung der im Rahmen des Dritten, Vierten und Fünften Gesetzes zur Befristung des Landesrechts NRW als obsolet erkannten Verordnungen (GV. NRW S. 370); in Kraft getreten am 30. April 2005. |
|
SGV. NW. 2005. |
|
§ 3 Satz 2 gegenstandslos; Aufhebungsvorschrift. |
|
GV. NW. ausgegeben am 30. Mai 1990. |