Historische SGV. NRW.
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§ 1
Name, Sitz und Bezirk
(1) Die Krankenkasse führt den Namen
AOK Rheinland - Die Gesundheitskasse
und hat ihren Sitz in der Landeshauptstadt Düsseldorf.
(2) Der Bezirk der AOK umfaßt die Region Rheinland (Regierungsbezirke Düsseldorf und Köln) des Landes Nordrhein-Westfalen.
(3) Die AOK ist eine rechtsfähige Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung.