Historische SGV. NRW.
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§ 1
Das Land Nordrhein-Westfalen überträgt der Deutschen Bundesbahn die Aufgaben der eisenbahntechnischen Aufsicht über die nicht zum Netz der Deutschen Bundesbahn gehörenden Eisenbahnen in Nordrhein-Westfalen.
GV. NW. 1993 S. 842. |
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§ 6 gegenstandslos; Aufhebungsvorschrift. |