Historische SGV. NRW.
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§ 2
Die übertragene Tätigkeit erstreckt sich insbesondere auf alle für die Sicherheit des Eisenbahnbetriebes relevanten Fragen und wird nach den Weisungen des Ministers für Stadtentwicklung und Verkehr durchgeführt. Die allgemeinen Weisungen sind im Aufgabenkatalog (Anlage 1) zusammengefaßt. (Anlage 1)
GV. NW. 1993 S. 842. |
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§ 6 gegenstandslos; Aufhebungsvorschrift. |