Historische SGV. NRW.
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§ 6
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft (Fn 3).
Der Minister
für Wissenschaft und Forschung
des Landes Nordrhein-Westfalen
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§ 6
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft (Fn 3).
Der Minister
für Wissenschaft und Forschung
des Landes Nordrhein-Westfalen