Historische SGV. NRW.
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§ 4
Berufs- und Dienstausübung, Arbeitgeberverantwortung
(1) Versammlungen, Zusammenkünfte und Veranstaltungen aus beruflichen, gewerblichen und dienstlichen Gründen sind innerhalb und außerhalb von Unternehmen, Betrieben und Behörden zulässig; soweit sie aus sozial-kommunikativen Anlässen erfolgen (auswärtige Teamtreffen, Betriebsausflüge, Betriebsfeiern usw.) jedoch nur im Rahmen der für den jeweiligen Veranstaltungsort nach dieser Verordnung geltenden Vorgaben sowie innerhalb der Betriebs- und Diensträume unter entsprechender Anwendung des § 14. Bei herausragenden geselligen Anlässen gilt § 13 Absatz 5 entsprechend. Soweit die Daten nicht ohnehin innerbetrieblich vorliegen, ist die einfache Rückverfolgbarkeit nach § 2a Absatz 1 sicherzustellen.
(2) Selbstständige, Betriebe und Unternehmen sind im Rahmen der Erfüllung ihrer arbeitsschutzrechtlichen Hygiene- und Schutzpflichten auch verantwortlich für die Reduzierung von Infektionsrisiken im Sinne des Infektionsschutzgesetzes.
In Kraft getreten am 1. Oktober 2020 (GV. NRW. S. 923);
geändert durch Verordnung vom 13. Oktober 2020 (GV. NRW. S. 978), in Kraft
getreten am 14. Oktober 2020; Verordnung vom 16. Oktober 2020 (GV. NRW. S. 978a), in Kraft getreten am 17. Oktober 2020; Verordnung vom 29. Oktober 2020 (GV. NRW. S. 1044a), in Kraft getreten am 30. Oktober 2020. |
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§ 8 Absatz 7, § 10 Absatz 1 und Absatz 6 geändert sowie § 15a und § 19 neu gefasst durch Verordnung vom 13. Oktober 2020 (GV. NRW. S. 978), in Kraft getreten am 14. Oktober 2020. |
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§ 1 Absatz 4 angefügt, § 2 Absatz 3, § 3 und § 5 Absatz 2 geändert, § 7 Absatz 3 neu gefasst, § 9 Absatz 6 zuletzt geändert, § 13 Absatz 1 geändert, Absatz 5 zuletzt geändert sowie Absatz 6 neu gefasst, § 14 Absatz 1 und Absatz 3 geändert, § 15a neu gefasst, § 18 Absatz 2 zuletzt geändert und Anlage zuletzt neu gefasst durch Verordnung vom 16. Oktober 2020 (GV. NRW. S. 978a), in Kraft getreten am 17. Oktober 2020. |
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§ 19 zuletzt geändert durch Verordnung vom 29. Oktober 2020 (GV. NRW. S. 1044a), in Kraft getreten am 30. Oktober 2020. |