Historische SGV. NRW.
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§ 5
Verbindung der Wahlen
Die Wahlen zum Senat, zum Konvent und zu den Fachbereichsräten werden als verbundene Wahlen gleichzeitig vorbereitet und durchgeführt.
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§ 5
Verbindung der Wahlen
Die Wahlen zum Senat, zum Konvent und zu den Fachbereichsräten werden als verbundene Wahlen gleichzeitig vorbereitet und durchgeführt.