Historische SGV. NRW.
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Aufgehoben durch Artikel 1 der VO zur Aufhebung der im Rahmen des Zweiten Gesetzes zur Befristung des Landesrechts NRW als obsolet erkannten Verordnungen (GV. NRW S. 364); in Kraft getreten am 30. April 2005.
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§ 14
Bezeichnung der Wahlvorschläge
Der Wahlvorstand versieht die gültigen Wahlvorschläge der Gruppen in der
Reihenfolge ihres Eingangs mit Ordnungsnummern (Vorschlag 1 usw.). Bei
berichtigten Wahlvorschlägen ist der Zeitpunkt des Eingangs des berichtigten
Wahlvorschlags maßgebend. Sind mehrere Wahlvorschläge gleichzeitig eingegangen,
so entscheidet das Los über die Reihenfolge.
Fußnoten:
Fn1
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GV. NW. 1980 S. 76.
Aufgehoben durch Artikel 1 der VO v. 24.3.2005
zur Aufhebung der im Rahmen des Zweiten Gesetzes zur Befristung des
Landesrechts NRW als obsolet erkannten Verordnungen (GV. NRW S. 364); in
Kraft getreten am 30. April 2005.
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Fn2
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SGV. NW. 223.
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Fn3
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GV. NW. ausgegeben am 30. Januar 1980.
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