Historische SGV. NRW.
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§ 7
Ablösung der Verpflichtung zur Produktionshilfe
Im gegenseitigen Einvernehmen zwischen Veranstaltergemeinschaft und Betriebsgesellschaft kann die Produktionshilfeverpflichtung auch durch die Zahlung eines angemessenen Entgeltes an die LfR abgegolten werden. Diese setzt die so erlangten Mittel treuhänderisch im Sinne des § 2 Abs. 1 dieser Satzung im jeweiligen Verbreitungsgebiet ein.
3. Abschnitt
Schlußvorschriften
GV. NW. 1994 S. 432. |
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SGV. NW. 2251. |
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GV. NW. ausgegeben am 27. Juni 1994. |