Historische SGV. NRW.
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Aufgehoben durch Artikel 1 der VO zur Aufhebung der im Rahmen des Dritten, Vierten und Fünften Gesetzes zur Befristung des Landesrechts NRW als obsolet erkannten Verordnungen (GV. NRW S. 370); in Kraft getreten am 30. April 2005.
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§ 8
Durchführung
(1) Die Landesregierung, die LfR, die Hörfunkveranstalter und die
Diensteanbieter arbeiten bei der Durchführung des Versuchs zusammen.
(2) Im Rahmen dieser Zusammenarbeit sollen die Begleitforschung der
Landesregierung und die von anderen verantworteten zusätzlichen Untersuchungen
aufeinander abgestimmt werden.
Fußnoten:
Fn 1
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GV. NW. 1996 S. 385.
Aufgehoben durch
Artikel 1 der VO zur Aufhebung der im Rahmen des Dritten, Vierten und Fünften
Gesetzes zur Befristung des Landesrechts NRW als obsolet erkannten
Verordnungen (GV. NRW S. 370); in Kraft getreten am 30. April 2005.
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Fn 2
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SGV. NW. 2251.
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Fn 3
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GV. NW. ausgegeben am 11. Oktober 1996.
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