Historische SGV. NRW.
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§ 31
Übergangsregelung
Die Ausbildung und Prüfung der vor dem Inkrafttreten dieser Verordnung in den Vorbereitungsdienst eingestellten Referendarinnen und Referendare richtet sich nach der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn des höheren vermessungstechnischen Verwaltungsdienstes im Lande Nordrhein-Westfalen vom 31. Oktober 2002 (GV. NRW. S. 520) in der jeweils zum Zeitpunkt der Einstellung geltenden Fassung.
In Kraft getreten am 28. Mai 2021 (GV. NRW. S. 614). |
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