Historische SGV. NRW.
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§ 1
Geltungsbereich
Die Gebühren für die Tätigkeit der Kursmaklerinnen und Kursmakler an der Rheinisch-Westfälischen Börse zu Düsseldorf bestimmen sich nach den folgenden Vorschriften.
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§ 1
Geltungsbereich
Die Gebühren für die Tätigkeit der Kursmaklerinnen und Kursmakler an der Rheinisch-Westfälischen Börse zu Düsseldorf bestimmen sich nach den folgenden Vorschriften.