Historische SGV. NRW.
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§ 9
Zur Unterstützung der Durchführung und Evaluation der Erprobung sollen das für das Sozialhilferecht zuständige Ministerium, die Kommunalen Spitzenverbände und die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege zusammenarbeiten. §§ 10 Abs. 2 und 95 BSHG sind besonders zu beachten.
GV. NRW. S. 250. Außer-Kraft-Treten am 1. Januar 2005 (siehe § 10 Satz 2 der VO). |
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GV. NRW. ausgegeben am 10. April 2000. |