Historische SGV. NRW.
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§ 13
Existenzgründung, Existenzfestigung
und Unternehmensnachfolge
Das Land fördert die Information, Beratung und Betreuung bei freiberuflichen
und gewerblichen Existenzgründungen, Existenzfestigungen und
Unternehmensnachfolgen sowie Maßnahmen zur Sicherung und zum weiteren Ausbau
einer Kultur der Selbstständigkeit.
GV. NRW. S. 421, in Kraft getreten am 29. Juli 2003. Obsolet durch Fristablauf. |
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GV. NRW. ausgegeben am 28. Juli 2003. |