Historische SGV. NRW.
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§ 14
Unternehmenswachstum und Unternehmenssicherung
Das Land fördert Wachstum und Sicherung von mittelständischen Unternehmen und Freiberuflerinnen/Freiberuflern durch unterstützende Maßnahmen bei Zukunftsinvestitionen. Im Zusammenhang mit der Unternehmenssicherung entwickelt das Land insbesondere auch geeignete Maßnahmen zur Optimierung der Früherkennung von Unternehmenskrisen.
GV. NRW. S. 421, in Kraft getreten am 29. Juli 2003. Obsolet durch Fristablauf. |
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GV. NRW. ausgegeben am 28. Juli 2003. |