Historische SGV. NRW.
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§ 22
In-Kraft-Treten
Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündigung in Kraft.(Fn 2)
Dieses Gesetz tritt 5 Jahre nach dem Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens außer Kraft. In Bezug auf die konkreten Wirkungen des Gesetzes wird 3 Jahre nach In-Kraft-Treten ein Evaluierungsverfahren eingeleitet.
Die Landesregierung
Nordrhein-Westfalen
Der Ministerpräsident
Der Minister
für Wirtschaft und Arbeit
GV. NRW. S. 421, in Kraft getreten am 29. Juli 2003. Obsolet durch Fristablauf. |
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GV. NRW. ausgegeben am 28. Juli 2003. |