Historische SGV. NRW.
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§ 15
Berichtswesen
Die Werkleitung hat ihren Berichtspflichten gemäß § 7 und § 20 der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) gegenüber dem Landesdirektor / der Landesdirektorin, dem Werksausschuss und dem Kämmerer / der Kämmerin vierteljährlich zu entsprechen. Auf Anforderung sind alle sonstigen finanz- und betriebswirtschaftlichen Auskünfte zu erteilen.
GV. NRW. 2003 S. 458, in Kraft treten am 1. Januar
2004. |