Historische SGV. NRW.
12 / 18 |
§ 12
Anträge
(1) Anträge gem. § 2 dieser Satzung können die in § 72 Abs. 1 LMG NRW genannten Gruppen oder die anerkannten Radiowerkstätten schriftlich an die Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (LfM) stellen.
(2) In den Fällen des § 2 dieser Satzung werden die Zuschüsse vierteljährlich entsprechend dem nachgewiesenen Sendevolumen gewährt.
(3) Anträge gem. § 6 dieser Satzung müssen nach den Buchstaben a - f aufgeschlüsselt sein und eine inhaltliche Beschreibung sowie einen Finanzierungsplan enthalten; Personal- und Sachausgaben sind getrennt auszuweisen.
(4) Den Anträgen für eine Projektförderung sind eine Projektbeschreibung und ein Finanzierungsplan beizufügen; Personal- und Sachausgaben sind getrennt auszuweisen. Es ist eine Erklärung beizufügen, dass vor Bekanntgabe des Bescheides mit dem Projekt nicht begonnen wird.
GV. NRW. 2004 S. 6, in Kraft getreten am 14. Januar 2004. Aufgehoben durch Satzung v. 20.10.2007 (GV. NRW. S. 478), in Kraft getreten am 1. Januar 2008. |
|
SGV. NRW. 2251. |
|
§ 18 Abs. 2 gegenstandslos; Aufhebungsvorschrift. |