Historische SGV. NRW.
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§ 1
Die der Landesregierung auf Grund des § 14 Abs. 2 Satz 1 AGB-Gesetz erteilte Ermächtigung, durch Rechtsverordnung einem Landgericht für die Bezirke mehrerer Landgerichte Rechtsstreitigkeiten nach diesem Gesetz zuzuweisen, wird auf den Justizminister übertragen.
Fn1 | GV. NW. 1977 S. 100.Gegenstandslos geworden durch die Aufhebung des AGB-Gesetzes (Art. 3 des Gesetzes zur Mordernisierung des Schuldrechts v. 26.11.2001, BGBl. I S. 3138) und die im Anschluss daran getroffenen Maßnahmen. |
GV. NW. ausgegeben am 14. März 1977. |