Historische SGV. NRW.
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§ 14
Stammkapital
Das Stammkapital der Krankenhauszentralwäschereien des Landschaftsverbandes Rheinland beträgt 11 000 000,00 DM.
Der Vorsitzende
der Landschaftsversammlung
Rheinland
Schriftführer
der Landschaftsversammlung
Rheinland
Die vorstehende Neufassung der Betriebssatzung für die Krankenhauszentralwäschereien des Landschaftsverbandes Rheinland wird gemäß § 6 Abs. 2 der Landschaftsverbandsordnung in der z. Zt. geltenden Fassung bekanntgemacht.
Nach § 6 Abs. 3 Landschaftsverbandsordnung kann die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Landschaftsverbandsordnung gegen Satzungen nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn,
- eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt,
- die Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekanntgemacht worden,
- der Direktor des Landschaftsverbandes hat den Beschluß der Landschaftsverbandsordnung vorher beanstandet oder
- der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber dem Landschaftsverband vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet, die den Mangel ergibt.
Der Direktor
des Landschaftsverbandes Rheinland
Fn 1 | GV. NW. 1989 S. 428, geändert am 19. 1. 1995 (GV. NW. S. 131), 14.1.2000 (GV. NRW. S. 26).Aufgehoben durch Neufassung v. 5.6.1989 (GV. NRW. S. 758). |
SGV. NW. 2022. |