Historische SGV. NRW.
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§ 18
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt mit Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen in Kraft (Fn 3).
Der Vorsitzende
der Landschaftsversammlung Rheinland
Dr. Wilhelm
Schriftführer
der Landschaftsversammlung Rheinland
Esser
Die vorstehende Neufassung der Betriebssatzung für die Rheinischen Kliniken wird gemäß § 6 Abs. 2 der Landschaftsverbandsordnung in der z.Zt. geltenden Fassung bekanntgemacht.
Nach § 6 Abs. 3 Landschaftsverbandsordnung kann die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Landschaftsverbandsordnung gegen Satzungen nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn,
- eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
- die Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekanntgemacht worden,
- der Direktor des Landschaftsverbandes hat den Beschluß der Landschaftsversammlung vorher beanstandet oder
- der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber dem Landschaftsverband vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.
Der Direktor
des Landschaftsverbandes Rheinland
Esser
Fn 1 | GV. NW. 1997 S. 58, geändert am 27.11.1997 (GV. NW. 1998 S. 18), 17.2.2000 (GV. NRW. S. 305).Aufgehoben durch Neufassung v. 28.9.2001 (GV. NRW. S. 761); in Kraft getreten am 10. November 2001. |
SGV. NW. 2022. |
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GV. NW. ausgegeben am 15. April 1997 |