Historische SGV. NRW.
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§ 2
Die Polizeivollzugsbeamten des Landes Nordrhein-Westfalen nehmen folgende Aufgaben wahr:
1. Überwachung des Straßenverkehrs und Erforschung mit Strafe oder Geldbuße bedrohter Handlungen einschließlich der Aufnahme von Verkehrsunfällen und der notwendigen polizeilichen Maßnahmen zur Versorgung Verletzter und Sicherung von Sachgütern.
2. Verkehrsregelungs- und -lenkungsmaßnahmen sowie den Rundfunkwarndienst bei Verkehrsstörungen.
3. Laufende Überprüfung von Verkehrszeichen und -einrichtungen sowie Sicherungsmaßnahmen an Bau- und Schadensstellen.
4. Begleitung von Schwer- und Großraumtransporten, gefährdeten Transporten und Transporten mit gefährlichen Stoffen.
Fn1 | GV. NW. 1972 S. 178.Siehe neue Bekanntmachung der Vereinbarung v. 9.1.1973 (GV. NRW. S. 23). |
SGV. NW. 205. |