Historische SGV. NRW.
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§ 29
Bericht der Landesregierung
Die Landesregierung legt dem Landtag, erstmalig zum 1. Januar 1982, alle fünf Jahre einen Bericht über die Situation der Weiterbildung in Nordrhein-Westfalen vor.
VI. Abschnitt
Inkrafttreten
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Die Bestimmung betrifft das Inkrafttreten des Gesetzes in der Fassung vom 31. Juli 1974. Die vom Inkrafttreten bis zur Bekanntmachung der Neufassung eingetretenen Änderungen ergeben sich aus der vorangestellten Bekanntmachung |
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Am 1. Januar 1981 treten ferner in Kraft: |
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§ 8 aufgehoben mit Wirkung vom 14.7.1999 durch Art. 8 d. Gesetzes (GV. NRW. S. 386); in Kraft getreten am 14. Juli 1999. |