Historische SGV. NRW.
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§ 8
Einführungsveranstaltungen
Am Oberstufen-Kolleg finden im ersten Semester Einführungsveranstaltungen statt. Die Einführungsveranstaltungen sollen
- die Kollegiaten über Zielvorstellung, Aufbau und Lehrangebot des Oberstufen-Kollegs unterrichten und sie befähigen, eine selbständige und begründete Wahl von zwei Fächern (Wahlfächer) zu treffen
- die Kollegiaten dabei unterstützen, sich in der Gruppe ihre verschiedenartigen Vorerfahrungen bewußt zu machen und unter Berücksichtigung ihrer unterschiedlichen Eingangsvoraussetzungen ihren Ausbildungsgang erfolgreich zu planen und durchzuführen.
Fn 1 | GV. NW. 1982 S. 787.Mit Wirkung vom 1. August 2002 aufgehoben durch VO v. 20.06.2002 (GV. NRW. S. 268). |
SGV. NW. 223. |