Historische SGV. NRW.
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§ 1
Einführung des maschinell geführten Handels- und Genossenschaftsregisters
Bei dem Amtsgericht Essen werden das Handels- und das Genossenschaftsregister sowie die zu ihrer Führung erforderlichen Verzeichnisse in maschineller Form als automatisierte Datei geführt. Die einzelnen maschinell geführten Registerblätter treten mit ihrer Freigabe (§ 54 der Handelsregisterverfügung in Verbindung mit § 1 der Verordnung über das Genossenschaftsregister) an die Stelle der bisher in Papierform geführten Registerblätter.
Fn 1 | GV. NRW. 2000 S. 608. Aufgehoben durch VO v. 2.4. 2001 (GV. NRW. S. 188). |