Historische SGV. NRW.
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§ 3
Datenverarbeitung im Auftrag
Die Datenverarbeitung im Auftrag des zuständigen Amtsgerichts wird auf den Anlagen des Gemeinsamen Gebietsrechenzentrums in Hagen vorgenommen (§ 125 Abs. 5 des Gesetzes über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit).
Fn 1 | GV. NRW. 2001 S. 188.Aufgehoben durch Neufassung vom 7. 2. 2002 (GV. NRW. S. 83) |