Historische SGV. NRW.
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§ 1
Delegation
Die Ermächtigung der Landesregierung, durch Rechtsverordnung für Anträge und Erklärungen auf Ersatz von Aufwendungen und Bewilligung von Vergütung Vordrucke einzuführen, wird auf das Justizministerium übertragen.
GV. NRW. S. 616; in Kraft getreten am 13. November
2004. |