Historische SGV. NRW.
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§ 14
Prüfungsverfahren
Das Prüfungsverfahren regelt sich nach dem Abkommen über einheitliche Ausbildung und Prüfung im Bereich des gesetzlichen Messwesens - Akademie-Abkommen vom 1. Januar 1992 und der Prüfungsordnung für die Deutsche Akademie für Metrologie (DAM) - Eichschule beim Bayerischen Landesamt für Maß und Gewicht - für den mittleren und den gehobenen eichtechnischen Dienst (POEich) in der jeweils geltenden Fassung.
GV. NRW. S. 274, in Kraft getreten am 28. April 2005. |
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SGV. NRW. 2030. |