Historische SGV. NRW.
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§ 19
Einführung
Die zum Aufstieg zugelassenen Beamten und Beamtinnen werden in die Aufgaben der Laufbahn des gehobenen eichtechnischen Dienstes eingeführt. Die Einführungszeit dauert zwei Jahre; sie entspricht der Ausbildung für den gehobenen eichtechnischen Dienst mit der Maßgabe, dass die Ausbildungsabschnitte I bis III (Anlage 2 zu § 9) um insgesamt 12 Monate verlängert werden.
GV. NRW. S. 274, in Kraft getreten am 28. April 2005. |
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SGV. NRW. 2030. |